Die Gemeindeversammlung ist mindestens zwanzig Tage zuvor im Amtsblatt auszuschreiben. Berichte und Anträge sind mindestens zwanzig Tage vor der Gemeindeversammlung auf der Gemeindekanzlei aufzulegen und an an die Haushaltungen in der Gemeinde zu verteilen (Gemeindegesetz §72 Ausschreibung)