Gesetzliche Grundlagen
Oberstes Organ aller Zuger Gemeinden sind die Stimmberechtigten. Sie nehmen ihre Rechte an der Urne oder in der Gemeindeversammlung wahr (Gemeindegesetz §64). Die Befugnisse der Gemeindeversammlung sind (GG §69, §135):
- Erlass und Genehmigung von Gemeindeordnungen, Reglementen, sowie Steuerfuss und Budgets
- Genehmigung oder Ablehnung von Jahresrechnungen
- Beschlussfassung über Kredite soweit nicht der Kirchenrat zuständig ist.
- Wahl des Pfarrers oder Gemeindeleiters
 |
|
Vorlagen |